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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Vertragsschluss

1. Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besteller wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

II. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich ab Germering; sie schließen Verpackungen, Frachtkosten, Montage- und sonstige Nebenkosten nicht ein.

2. Unseren Angeboten liegen die am Abgabetag gültigen Material-, Lohn- und Frachtkosten zugrunde. Preiserhöhungen jeglicher Art, auch unserer Lieferanten, berechtigen uns zur Anpassung unserer Preise an die veränderte Kostensituation.

3. Die Zahlung hat zum Fälligkeitstermin lt. Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung - soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird – und der Zurückbehaltung in bar ohne Skontoabzug zu erfolgen.

4. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Kaufleuten 8 %.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltswaren) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich etwa noch laufender Wechsel, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 

2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, jedoch unter der Voraussetzung , dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Diese Forderungen werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. 

3. Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab. 

4. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.

IV. Lieferfristen, Liefertermin

1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers - um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Abschlüssen uns gegenüber in Verzug ist. 

2. Falls wir, aus von uns zu vertretenden Gründen, in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist, insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Bei teilweisem Verzug ist der Besteller, wenn deshalb die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat, berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

V. Versand und Gefahrenübergang

1. Versandbereit gemeldetes Material muss unverzüglich abgerufen werden. Kann das Material nicht innerhalb von 4 Werktagen nach unserer Meldung der Versandbereitschaft versandt werden, sind wir berechtigt, die Ware ohne Rücksicht auf sonstige Vereinbarungen nach eigener Wahl zu versenden oder sie auf Kosten des Bestellers nach unserem Ermessen - notfalls im Freien - einzulagern. 

2. Teillieferungen sind zulässig, jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. 

3. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer spätestens mit dem Verlassen unserer Niederlassung, geht die Gefahr auf jeden Fall auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug ist.

VI. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- und handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen (wie z. B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderungen der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder unseren Lieferanten eintreten.

VII. Maße, Gewichte, Güte

1. Abweichungen von Maß, Gewicht, Güte sowie Farbtönen, sind nach DIN, RAL oder der geltenden Übung zulässig. 

2. Technische Angaben in Wort, Zahl oder Bild, z.B. über Gewichte und Abmessungen unserer Erzeugnisse in Prospekten, Veröffentlichungen sowie Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Schriftwechsel sind nur Annäherungswerte. Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

VIII. Mängel, Lieferungen nicht vertragsgemäßer Ware

1. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Werks. 

2. Für fremdbezogene und von uns nicht wesentlich veränderte Teile übernehmen wir Gewähr nur im Rahmen etwaiger Ansprüche gegen unsere jeweiligen Lieferanten. Wir behalten uns vor, unsere Ansprüche gegen unsere Lieferanten an den Besteller abzutreten. Die Durchsetzung dieser Ansprüche gegen den Lieferanten ist Sache des Bestellers. 

3. Bei berechtigten unverzüglichen Mängelrügen - die in jedem Falle schriftlich zu erfolgen haben - sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unter Zurücknahme der mangelhaften Ware einwandfreie Ware zu liefern oder die Mängel zu beseitigen. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. 

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich, mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. 

5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

6. Weitere Ansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. 

7. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

IX. Haftung

1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Abschnitten. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche (Sachenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. 

2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten nicht.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Germering.

XI. Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten

Gerichtsstand ist ausschließlich unser Geschäftssitz.

XII. Sonstiges

1. Die vorstehenden Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im übrigen in vollem Umfang wirksam

2. Es gilt immer, auch im internationalen Verkehr, ausschließlich deutsches Recht ( z.B. Kaufrecht, Prozessrecht).

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